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   OLG Köln, 16.07.1996 - Ss 347/96 (B) - 214 B   

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OLG Köln, 16.07.1996 - Ss 347/96 (B) - 214 B (https://dejure.org/1996,4765)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.07.1996 - Ss 347/96 (B) - 214 B (https://dejure.org/1996,4765)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Juli 1996 - Ss 347/96 (B) - 214 B (https://dejure.org/1996,4765)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • VRS 92, 228
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (19)

  • OLG Köln, 08.02.2000 - Ss 51/00 (B) 23
    Ihm bleibt vielmehr, im Rahmen einer Gesamtwürdigung unter Abwägung der Umstände des Einzelfalls in objektiver und subjektiver Hinsicht zu bestimmen, ob das gesamte Tatbild vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in solchem Maß abweicht, dass das Fahrverbot unangemessen wäre, mithin eine unverhältnismäßige Reaktion auf objektiv verwirklichtes Unrecht und subjektiv vorwerfbares Verhalten darstellt (BVerfG DAR 1996, 196 = NJW 1996, 1809; SenatsE VRS 92, 228; 92, 279; 97, 381).

    Insbesondere zu Nr. 34.2 BkatV ist anerkannt, dass nur besonders schwerwiegende Rotlichtverstöße unter diese Regelung fallen (SenatsE NZV 1994, 41; NZV 1994, 330 = VRS 87, 147; VRS 92, 228; VRS 92, 279; VRS 97, 381).

    Die Erörterung der Frage, ob eine abstrakte Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist, drängt sich insbesondere auf, wenn ein Betroffener vor der Kreuzung zunächst anhält und dann trotz andauernden Rotlichts nach rechts abbiegt (vgl. OLG Düsseldorf VRS 97, 447; SenatsE NZV 1994, 330 = VRS 87, 147; VRS 92, 228).

    Wenngleich aufgrund der bisher getroffenen Feststellungen davon auszugehen ist, dass der Betroffene jedenfalls gegen § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 7 StVO verstoßen hat, muss das Urteil insgesamt aufgehoben werden, da die Frage, ob es sich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß oder nur um einen einfachen Rotlichtverstoß handelt, den Schuldumfang betrifft und die hierzu zu treffenden Feststellungen untrennbar mit den Schuldfeststellungen verknüpft sind (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1999, 94 = VRS 95, 439; SenatsE VRS 92, 228 und Beschluss vom 04.12.1998 - Ss 571/98 (B) -.

  • KG, 23.03.2001 - 3 Ws (B) 84/01

    Kein Fahrverbot wegen qualifizierten Rotlichtverstoßes: Einfahren in die Kreuzung

    Jedoch ist die in Nr. 34.2 BKat vorgesehene Regelahndung nicht bei jedem Verstoß, der über eine Sekunde nach Beginn der Rotphase begangen wird, indiziert (vgl. OLG Köln VRS 92, 228, 229; OLG Düsseldorf VRS 90, 149, 151; VRS 89, 226, 227; VRS 86, 471, 472; OLG Hamm VRS 90, 455, 456 f; jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 19.06.1998 - Ss 289/98
    Dies gilt auch für Rotlichtverstöße (SenE. VRS 92, 228 und 92, 279).
  • OLG Köln, 06.07.2001 - Ss 270/01

    Anfechtung des Schuldspruchs durch auf das Fahrverbot beschränkte

    Wird daher bei Anordnung eines Fahrverbots nach § 25 StVG i.V.m. § 2 BKatV mit der Rechtsbeschwerde geltend gemacht, es habe sich nicht um einen Regelfall eines Fahrverbots gehandelt oder es habe - entgegen der Indizwirkung des Bußgeldkatalogs - keine grobe Pflichtverletzung vorgelegen, das heißt es habe objektiv an der abstrakten oder konkreten Gefährlichkeit oder subjektiv an der besonderen Verantwortungslosigkeit gefehlt (vgl. OLG Karlsruhe DAR 2000, 370 = VRS 98, 385), so ist wegen des untrennbaren Zusammenhangs auch der Schuldspruch mitangefochten (vgl. Senatsentscheidung VRS 92, 228; ferner zur Untrennbarkeit der Feststellungen bei "qualifizierten" Rotlichtverstößen: OLG Düsseldorf NZV 1999, 94; Senatsentscheidungen VRS 98, 389; 100, 140).
  • OLG Köln, 02.01.2001 - Ss 537/00

    Beweisführung beim Qualifizierten Rotlichtverstoß

    Wenngleich aufgrund der bisher getroffenen Feststellungen davon auszugehen ist, dass der Betroffene jedenfalls gegen § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 7 StVO verstoßen hat, muss das Urteil insgesamt aufgehoben werden, da die Frage, ob es sich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß oder nur um einen einfachen Rotlichtverstoß handelt, den Schuldumfang betrifft und die hierzu zu treffenden Feststellungen untrennbar mit den Schuldfeststellungen verknüpft sind (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1999, 94 = VRS 95, 439; Senatsentscheidungen VRS 92, 228 und VRS 98, 389).
  • OLG Dresden, 07.08.2002 - Ss OWi 361/02

    Baustellenampel; Rotlicht; Gefahr; Indiz; Indizwirkung

    Sind also im konkreten Einzelfall Umstände ersichtlich, die der Annahme einer abstrakten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer entgegenstehen können - wie hier bei Missachten des Rotlichts einer Baustellenampel -, bedarf es näherer Feststellungen zu dieser Frage (vgl. hierzu auch OLG Köln, VRS 92, 228 ff.).
  • OLG Köln, 06.11.2006 - 83 Ss OWi 81/06
    Denn die Frage der Rotlichtdauer betrifft den Schuldumfang und die hierzu getroffenen Feststellungen sind untrennbar mit den Schuldfeststellungen verknüpft (SenE v. 08.02.2000 - Ss 51/00 B - = VRS 98, 389 [392]; SenE VRS 92, 228; SenE v. 04.12.1998 - Ss 571/98 B - SenE v. 02.01.2001 - Ss 537/00 B - = VRS 100, 140 [142]; SenE v. 22.05.2003 - Ss 198/03 B - SenE v. 09.09.2003 - Ss 250/03 B - SenE v. 07.09.2004 - 8 Ss-OWi 12/04 - = NJW 2004, 3439 = DAR 2005, 50 [51] = NZV 2004, 651 = VRS 107, 384; OLG Düsseldorf VRS 95, 439 = NZV 1999, 94).
  • OLG Köln, 02.01.2001 - Ss 537/00 (B) 223

    Durchführung einer gezielten Rotlichtkontrolle; Geldbuße und Fahrverbot wegen

    Wenngleich aufgrund der bisher getroffenen Feststellungen davon auszugehen ist, dass der Betroffene jedenfalls gegen § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 7 StVO verstoßen hat, muss das Urteil insgesamt aufgehoben werden, da die Frage, ob es sich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß oder nur um einen einfachen Rotlichtverstoß handelt, den Schuldumfang betrifft und die hierzu zu treffenden Feststellungen untrennbar mit den Schuldfeststellungen verknüpft sind (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1999, 94 = VRS 95, 439; Senatsentscheidungen VRS 92, 228 und VRS 98, 389).
  • KG, 20.08.2007 - 3 Ws (B) 450/07

    Regelfahrverbot: Absehen trotz qualifizierten Rotlichtverstoßes

    Zwar liegt ein solcher nach den Feststellungen vor, aber die dafür vorgesehene Regelahndung ist nicht bei jedem Verstoß, der länger als eine Sekunde nach Beginn der Rotphase begangen wird, indiziert (vgl. OLG Köln VRS 92, 228, 229; OLG Düsseldorf VRS 90, 149, 151; VRS 89, 226, 227; VRS 86, 471, 472; OLG Hamm VRS 90, 455, 456 f; jeweils m.w.N.).
  • KG, 22.11.2000 - 3 Ws (B) 559/00

    Atypischer Rotlichtverstoß beim Linksabbiegen

    "Die in Nr. 34.2 BKat vorgesehene Ahndung ist ... nicht bereits bei jedem Rotlichtverstoß, der nach über einer Sekunde nach Beginn der Rotlichtphase begangen wird, indiziert (vgl. OLG Köln VRS 92, 228, 229), wovon auch das Amtsgericht grundsätzlich ausgegangen ist (UA S. 3).
  • KG, 20.08.2007 - 2 Ss 171/07
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